Rentenversicherung

Sich als Student mit dem Thema Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge zu beschäftigen, ist für die meisten garantiert nicht sehr aufregend, schließlich liegt der Ruhestand gedanklich noch in ganz weiter Ferne und nach dem Studium erstmal ein hoffentlich erfolgreiches Berufsleben vor einem. Gerade aber in jungen Jahren werden die Grundlagen für später gelegt und einmal Versäumtes lässt sich umso schwieriger oder gar nicht mehr nachträglich korrigieren bzw. aufholen. Dabei ist die genaue Höhe der monatliche Sparrate bei einer privaten Altersvorsorge weniger wichtig, als dass man überhaupt schon mal einen Einstieg in das Thema gefunden hat.

Gesetzliche Rentenversicherung beim Studentenjob

Wird neben dem Studium gearbeitet, betrifft die Rentenversicherung Studienjob oder die Phase des bezahlten Praktikums ohnehin.

Selbst die sogenannten 450 Euro-Minijobs, also geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem Verdienst von maximal 450 Euro im Monat, unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 %. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag in Höhe von 3,6 %. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge. Durch die Zahlung des Eigenbeitrags kommen Studenten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung, vor allem erwerben sie vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Die Beschäftigungszeit wird somit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt, wodurch schon Studenten von vielen Leistungen der Rentenversicherung profitieren können:

  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Erwerbsminderungsrente
  • später vorzeitige Altersrente
  • das Recht, einen Teil des Entgelts über den Arbeitgeber in eine Betriebsrente zu investieren und
  • durch die Zugehörigkeit zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis einen Riester-Vertrag abzuschließen.

Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, was aber aufgrund der eben genannten Vorteile nicht besonders sinnvoll scheint.

Auch Werkstudenten müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, denn das Privileg der Versicherungsfreiheit gilt nicht für diesen Zweig der Sozialversicherung. Einzig kurzfristige Beschäftigungen an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.

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Private Altersvorsorge für Studenten

Mit längeren Laufzeiten steigen bei der privaten Altersvorsorge für Studenten die Aussichten, selbst bei späterem Einstieg ins Berufsleben gute Rentenleistungen zu erhalten. Moderne private Rentenansätze wie das Modell der Riester-Rente, Aktienfonds und zahlreiche andere private Möglichkeiten sind adäquate Werkzeuge, um die Vorsorge selbst in die Hand zu nehmen.

Diese Chancen als unnötig zu erachten, kann sich später rächen. Ideal ist es aus Sicht vieler Experten, sich möglichst schon von Beginn der Ausbildungsphase an um eine sinnvolle Altersvorsorge zu bemühen, die später hilfreich ist, um lange Ausbildungszeiten zu kompensieren. Lange Laufzeiten bieten Zins und Zinseszins. Bis zum Beginn der Rente können je nach monatlicher Einzahlung stattliche Summen angespart werden.

Andere Ansätze können Fondssparpläne sein. Welche Rentenversicherung Studenten am Ende optimal versorgt, zeigen Beratungsgespräche bei Profis für die Altersvorsorge. So wird gemeinsam ausgelotet, welche Bedürfnisse und Vorstellungen mit welchen finanziellen Aufwendungen erreicht werden können.

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