Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Das bedeutet, in der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung sind alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine beitragsfreie Familienversicherung. Privat Krankenversicherte müssen bei einem Krankenversicherungsunternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit die sogenannte Pflegepflichtversicherung abschließen. Zusätzlich kann jeder Student mit einer privaten Pflegezusatzversicherung freiwillig finanzielle Lücken schließen, die soziale Pflegeversicherung bzw. private Pflegepflichtversicherung, insbesondere bei der Unterbringung in Heimen, hinterlassen.

Familienversicherung in der Pflegeversicherung

Eingeschriebene Studenten sind regelmäßig bis zum 25. Geburtstag (darüber hinaus bei Verzögerung oder Unterbrechung aufgrund eines absolvierten Pflichtdienstes oder bei Unterbrechung aufgrund eines Freiwilligendienstes um die Zeit des Dienstes, aber maximal 12 Monate) über ein Elternteil beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert, so dass keine eigenen Beitragszahlungen fällig sind. Die Familienversicherung ist nach § 25 SGB XI aber noch von weiteren Voraussetzungen abhängig, wie unter anderem:

  • einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • dass man nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist,
  • dass man kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreitet (im Jahr 2020 sind das 455 €); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

Die Regelungen für die beitragsfreie Mitversicherung von Studenten über ein Elternteil sind in der privaten Pflegepflichtversicherung dieselben wie in der sozialen Pflegeversicherung.

Weitere Informationen zur privaten Pflegezusatzversicherung

Beiträge als Student in der Pflegeversicherung

Studenten, die nach § 20 Absatz 1 Nr. 9 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, zahlen aktuell im Jahr 2020 einen festen Monatsbeitrag von 22,69 € bzw. 24,55 € (Kinderlose ab 23 Jahren). Nach dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (regulär mit Vollendung des 30. Lebensjahres) erhöhen sich die monatlichen Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung auf mindestens 32,38 € bzw. 35,04 €. BAföG-Empfänger erhalten vom Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von 25 bzw. 34 €, wenn sie beitragspflichtig sind.

Soweit privat krankenversicherte Studenten nicht über ein Elternteil in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert sind, zahlen sie bis zum vollendeten 39. Lebensjahr einen eigenen Sonderbeitrag (seit 2019 11,86 € / Monat).

Private Pflegezusatzversicherung für Studenten

Beschäftigen sollten sich Studierende heute schon mit möglichen weiteren Vorkehrungen bei der Pflegeversicherung. Einerseits sind die Kosten für einen Platz im Pflegeheim im Alter deutlich höher als das, was die gesetzliche soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung als Basisprogramm im Alter finanziert. Zudem kann ein Unfall oder eine Erkrankung dazu führen, dass die Leistungen schon früher in Anspruch genommen werden müssen. Häusliche Pflege durch einen speziellen Dienst, (teil-)stationäre Unterbringung und Pflegegeld für Pflegehilfen: all diese Leistungen haben ihren Preis. Vielfach lohnt auch die Extra-Leistung für Kurzzeitpflege nach Unfällen als Bestandteil der Studenten Pflegezusatzversicherung.

Pflegetagegeld-Versicherung für Studenten

Steigende Kosten im Pflegesektor machen die ausführliche Beschäftigung mit diesem besonderen Thema so wichtig. Die Kosten einer Pflege sind heute vielfach nicht mehr durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung abgedeckt. Die nicht gedeckten Kosten können schnell die Ersparnisse aufzehren. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegetagegeld-Versicherung sinnvoll. Ein solches Pflegetagegeld sollte dabei in ausreichender Höhe vereinbart werden, es kann nach Auszahlung zur freien Verwendung eingesetzt werden.

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