Gesetzliche vs. Private KV im Studium

Beschäftigt man sich mit dem Thema „Krankenversicherung fürs Studium„, so gelangt man meist relativ schnell an den Punkt bzw. zu der Frage, ob nicht vielleicht ein Wechsel in die private Krankenversicherungswelt sinnvoll ist oder ob man seinen Versicherungsvertrag, falls vor Studienbeginn bereits privat krankenversichert, nicht fortführen sollte, auch wenn man nicht unbedingt muss (wer nicht versicherungspflichtig in der GKV wird, dort keinen Anspruch auf Familienversicherung hat oder keinen dauerhaften Anspruch auf Heilfürsorge, muss sich weiter privat krankenversichern).

Studenten verfügen nicht selten über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, klar, denn das Studium, das sogar noch Geld kostet und unmittelbar erstmal keines einbringt, steht im Vordergrund. Für einen Job, der einen höheren Lebensstandard finanzieren könnte, bleibt a) wenig Zeit und b) wird die dafür erforderliche Qualifikation ja erst durch die Hochschulausbildung erworben. Die meisten Eltern versuchen zwar ihre Kinder finanziell entsprechend ihrer Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen, doch sind dadurch auch keine riesigen Sprünge für den Studenten möglich.

Hier gelangt man gleich zum wichtigsten Augenöffner, eine private Krankenversicherung muss man sich schlicht leisten können, sie ist kein Modell zum Sparen von Beiträgen für den eigenen Krankenversicherungsschutz. Die Versicherungsprämien werden, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, einkommensunabhängig und risikogerecht anhand des Alters sowie des Gesundheitszustandes bei Abschluss des gewählten Tarifs berechnet. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge hingegen einkommensabhängig, die Beitragssätze sehr stabil, Zuschläge oder Leistungsausschlüsse für Personen mit Vorerkrankungen gibt es nicht.

Aufgrund eines reduzierten Beitragssatzes (10,22 %) und einer besonderen Bemessungsgrundlage (744 €, entspricht dem BAföG-Bedarfssatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende), zahlen versicherungspflichtige Studenten nach § 236 Absatz 1 SGB V aktuell bei allen gesetzlichen Krankenkassen Monatsbeiträge von rund 100 €, die gesetzliche Pflegeversicherung, ebenfalls eine Pflichtversicherung, bereits eingeschlossen.

Nicht wenige Studenten können sich sogar komplett beitragsfrei über einen Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern! In der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, dort ist für jeden Versicherten ein eigener Beitrag zu entrichten. Das sollten Studenten auch beachten, die vielleicht schon in der Familienplanung stecken, verheiratet sind!

Attraktiv erscheint die private Krankenversicherung auf den ersten Blick zum Beispiel für Beamtenkinder, da diese nur eine „Teilkostenversicherung“ benötigen, 50 bis 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen werden schließlich vom Dienstherrn des Beamten übernommen. Sobald aber der Beihilfeanspruch wegfällt (dies ist der Fall, wenn das Kind / der Student nicht mehr im Familienzuschlag berücksichtigt ist), muss sich der Student zu 100 % voll privat krankenversichern (und nicht nur zu 20 bis 50 % wie vorher), es gibt hier also nur durch diesen Fakt keine Wechselmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung!

Was die private Krankenversicherung jedoch bieten kann, ist ein an die eigenen Wünsche angepasster, garantierter Leistungsumfang bzw. Leistungskatalog (in der GKV muss man hingegen prinzipiell auch mit Leistungskürzungen rechnen). Mit Leistungsverbesserungen in der PKV sind jetzt nicht nur Wahlleistungen im Krankenhaus gemeint, also die oft gebrachte Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer bzw. die Chefarztbehandlung, sondern vor allem auch geringere oder keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Hilfsmittel, alternative Behandlungsmethoden (bspw. Heilpraktiker), Physiotherapie / Heilmittel, Mehrleistungen beim Zahnarzt usw. Abhängig ist das aber immer vom individuell gewählten Tarif, sodass PKV nicht per sé heißt, einen (in allen Bereichen) umfassenderen Versicherungsschutz als gesetzlich Krankenversicherte zu besitzen. Es gibt auch Tarife mit deutlichen Beschränkungen und (in Teilbereichen) unter dem Niveau der GKV! So sollte man sich ausreichend Zeit für die Auswahl eines Versicherungstarifs nehmen, da dieser unter Umständen lebenslang bestehen bleibt! Widerlegbar ist aber kaum, dass man bei der Terminvergabe als Privatpatient regelmäßig bevorzugt wird, insbesondere bei Fachärzten.

Die Entscheidung pro private Krankenversicherung gilt mitunter, wenn einmal getroffen, lebenslang. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unwiderrufbar und gilt für den gesamten Zeitraum, für den eigentlich Versicherungspflicht in der GKV eingetreten wäre. Tritt nach dem Studium kein (vorrangiger) Versicherungspflichttatbestand ein oder erhält man keinen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV oder einen dauerhaften Anspruch auf Heilfürsorge, so kommt man aus der privaten Krankenversicherung auch erstmal nicht mehr raus. Auch aus diesem Grund gehören die allermeisten Studenten eher in die gesetzliche Krankenversicherung als in die private Krankenversicherung. Einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es nach dem Studium noch für Berufsanfänger, die im Studium privat krankenversichert waren, und eine Beschäftigung aufnehmen, die eigentlich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungsfrei ist (regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Sie können innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme einer gesetzlichen Krankenkasse den freiwilligen Beitritt anzeigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

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